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   LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15   

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LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15 (https://dejure.org/2016,53252)
LG Potsdam, Entscheidung vom 20.07.2016 - 8 O 120/15 (https://dejure.org/2016,53252)
LG Potsdam, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 8 O 120/15 (https://dejure.org/2016,53252)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 125/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung der Musterbelehrung bei Eingriff

    Auszug aus LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
    Die Hilfsaufrechnung wirkt nach § 389 BGB zurück auf den Widerrufszeitpunkt, also den 04.12.2014 (vgl. OLG Brandenburg, 4 U 125/15, Urt. v. 01.06.2016, Rand-Nr. 134).

    Den Klägern steht gemäß der Entscheidung des OLG Brandenburg, 4 U 125/15, Urteil vom 01.06.2016, Nutzungswertersatz i.H.v. 2,5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bis zum Widerrufszeitpunkt zu.

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
    Die beigefügte Widerrufsbelehrung ist jeweils hinsichtlich des Beginns der Frist mit der Formulierung - "[Der Lauf der] Frist beginnt frühestens..." - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. statt vieler: BGH vom 01.03.2012 - III ZR 83/11; vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08) nicht hinreichend eindeutig, da sie die Kläger nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt.

    Dieses gilt unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen - sowohl - den Inhalt als auch die äußere Gestaltung betreffenden - Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (vgl. OLG Brandenburg vom 19.03.2014, 4 U 64/12, zitiert nach juris, dort Rn 58f; sowie vom 17.10.2012, 4 U 194/11; vgl. auch BGH Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11).

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 124/13

    Vergütungsanspruch eines Versicherungsvertreters gegen einen Kunden für die

    Auszug aus LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, kann ein Unternehmer sich von vornherein nur dann auf die Schutzwirkung des § 14 I BGB-lnfoV berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 I BGB-lnfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußerlichen Gestaltung vollständig entspricht (BGH Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13 mwN).

    Sofern ansonsten der Unternehmer in den ihm zur Verfügung gestellten Mustertext selbst eingreift, kann er sich auf eine etwa mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundenen Schutzwirkung nicht mehr berufen (vgl. BGH Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13 mwN).

  • OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12

    Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung

    Auszug aus LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
    Dieses gilt unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen - sowohl - den Inhalt als auch die äußere Gestaltung betreffenden - Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (vgl. OLG Brandenburg vom 19.03.2014, 4 U 64/12, zitiert nach juris, dort Rn 58f; sowie vom 17.10.2012, 4 U 194/11; vgl. auch BGH Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11).

    Auch wenn kein verbundenes Geschäft vorlag, die Beklagte aber dennoch eine entsprechende Belehrung erteilt, musste diese jedenfalls den vorstehend dargestellten Anforderungen entsprechen, um dem vorbezeichneten Schutzzweck Rechnung zu tragen (BGH Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08; OLG Brandenburg Urteil vom 19.03.2014 - 4 U 64/12).

  • OLG Brandenburg, 20.01.2016 - 4 U 79/15

    Darlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts bei Unwirksamkeit der

    Auszug aus LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
    Der "übliche" Verzugszins bei Immobiliendarlehen wie dem hier vorliegenden, liegt gemäß § 497 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. bzw. § 503 Abs. 2 BGB a.F. bei 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sodass dieser Zinssatz für die Bemessung des geschuldeten Nutzungswertersatzes heranzuziehen ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 20.01.2016, 4 U 79/15; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2015, 6 U 140/14, BeckRS 2015, 19638).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2015 - 6 U 140/14

    Verbraucherkreditvertrag: Umfang der Rückabwicklung nach wirksamer

    Auszug aus LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
    Der "übliche" Verzugszins bei Immobiliendarlehen wie dem hier vorliegenden, liegt gemäß § 497 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. bzw. § 503 Abs. 2 BGB a.F. bei 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sodass dieser Zinssatz für die Bemessung des geschuldeten Nutzungswertersatzes heranzuziehen ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 20.01.2016, 4 U 79/15; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2015, 6 U 140/14, BeckRS 2015, 19638).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
    Der entscheidende Gesichtspunkt für die Heranziehung des für Realkredite üblichen Zinssatzes für den nach § 287 ZPO zu schätzenden Nutzungszinsersatz liegt darin, dass nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 12.05.1998, XI ZR 79/97 - Rn. 24 in der Erwägung, dass, was bei der Berechnung des Verzugsschadens zugunsten von Banken gelte, bei der Schätzung von Nutzungszinsen nach § 818 Abs. 1 BGB ebenso gelten müsse (so auch OLG Brandenburg, aaO).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
    Der Darlehensnehmer kann demgemäß nach Widerruf der Darlehensvertragserklärung vom Darlehensgeber die aus seinem Vermögen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zurückfordern (BGHZ 172, 147 Rn. 22; 180, 123 Rn. 20, 27, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
    Auch wenn kein verbundenes Geschäft vorlag, die Beklagte aber dennoch eine entsprechende Belehrung erteilt, musste diese jedenfalls den vorstehend dargestellten Anforderungen entsprechen, um dem vorbezeichneten Schutzzweck Rechnung zu tragen (BGH Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08; OLG Brandenburg Urteil vom 19.03.2014 - 4 U 64/12).
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
    Diesbezüglich fehlt es an den dafür erforderlichen Voraussetzungen, dass die Kläger als Berechtigte bzw. Darlehensnehmer ihr Recht längere Zeit nicht geltend gemacht haben - sog. Zeitmoment - und die Beklagte als Verpflichtete bzw. Darlehensgeber sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten der Berechtigten darauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, dass diese das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werden - sog. Umstandsmoment - (vgl. statt vieler BGH vom 19.10.2005, XII ZR 224/03), wobei das Umstandsmoment in der Regel erfüllt ist, wenn der Schuldner im Hinblick auf die Geltendmachung des Rechts Dispositionen - zum Beispiel durch Verzicht auf eine mögliche Abwälzung des streitigen Betrages, Nichtverfolgung eines Gewährleistungsansprüche, Unterlassen beweismäßiger Sicherung oder Verzicht auf Sicherheiten - getroffen hat.
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

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